Abmahnwelle erreicht Webhosting-Unternehmen
Wie Heise.de heute berichtet haben heute die ersten Webhosting-Unternehmen eine Abmahnung wegen nicht vollständigen Pflichtangaben in E-Mails erhalten. Laut deutschem Recht müssen seit geraumer Zeit verschiedene Angaben wie Handelsregister, Name der Geschäftsführer und einiges mehr auch in E-Mails bekanntgegeben werden.
Auf sicheren Beinen steht diese Abmahnung, wie eigentlich alle Abmahnungen in grösserem Stil, nicht wirklich. Das abmahnende Unternehmen selbst scheint es nanch dem Heise-Bericht mit der offenen Informationspolitik auch nicht ganz ernst zu nehmen.
Ich persönlich bin ohnehin kein Freund von Abmahnungen und halte es da lieber auf die altmodische Art und Weise: Wenn etwas nicht passt, einfach zum Telefonhörer greifen und freundlich darum bitten, den Sachverhalt abzustellen. Aber wir leben heute ja leider auch nicht mehr in den Zeiten, als Verträge noch per Handschlag besiegelt wurden. Schade eigentlich…